A. L. aus VK
18.04.2024
Ich lese gerade das bei einem Besucherstand von 3.00 Personen das Bad " geschlossen " wird, was auch hinsichtlich der Wasserqualität nachvollziehbar ist.

Frag:
Wenn ich aber als Berufstätiger mir eine Saisonkarte kaufe und ich erst um 17 Uhr von der Arbeit zu Hause bin und um 17:30 Uhr bei 30°C eine Abkühlung möchte , das Bad aber schon mit 3.000 Besucher an diesem Tag besucht war, habe ich dann dennoch ein "Anrecht" auf den Zugang ins Freibad oder bleibt er mir dann auch wegen der erreichten Besucherzahl verwehrt ??

Danke für eine qualifizierte Antwort.

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