Kleingemünder
04.05.2024
'Starke Beeinträchtigung des Badevergnügens: 1. Naturbecken ist aus bakteriologischen Gründen of gesperrt. 2. Stark verschutztes Wasser / miserable Wasserqualität durch mangelnde Reinigung bzw. Pflege (auch des Chlorbeckens). Nachlässige Aufsicht über selbstverständliche Hygienestandards durch unmotivierte Bademeister'

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