Rudolf W. Senf
05.05.2024
Bei allen Verständnis zur Wirtschaftlichkeit des
Hofwiesenbades sollten Kurse und Trainingszeiten-
mit den damit verbundenen Einschränkungen des öffentlichen Badebetriebes- so eingeordnet werden , dass für 100% Eintrittsgeld zumindest 50% Wasserfläche zur öffentlichen Nutzung zur Verfügung stehen.
Mit dem nötigen wiiken sollte dies auch zu machen sein.

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