sheila1210
27.04.2024
Für Menschen mit Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen B gibt es hier enorme Schwierigkeiten. Zwar darf niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werdden, hier soll diese Benachteiligung aber rechtens sein. Urteil vom Amtsgericht Augsburg vom 15.02.2015, Aktenzeichen 17 C 4503/15. Eine Revision vom Landgericht wurde gerade abgelehnt.
Begründung: "das Bad verfügt über eine Grotte mit unterschiedlichen lichten Höhen. Hier kann man sich den Kopf stoßen! Weiterhin gibt es verschiedene Strömungsbereiche, die die Personen gegen die Wand drücken können!"
Was macht diese Strömung erst mit Kindern wenn sie für erwachsene Schwimmer schon so gefährlich ist? Der Bereich mit der Strömung befindet sich im Erlebnisbecken im Innenbereich!

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