Familienmama
29.03.2024
Wir kommen sicher nicht mehr wieder: Das Nichtschwimmerbecken war wegen Überfüllung geschlossen, das Außenbecken zwar leer aber eiskalt, so dass wir mit unseren Kindern (2 und 4 Jahre) erst einmal ins nicht sehr volle große Becken gegangen sind. Dort haben wir gleich die erste Abreibung durch den Bademeister bekommen, da dort Schwimmflügel nicht erlaubt seien. Auf meine Frage, wohin wir sonst sollen, antwortete er nur mit "Keine Diskussion!". Das Planschbecken ist nur knietief, so dass unserer Kinder dort nicht mit ihren Schwimmflügeln schwimmen können: also doch ins überfüllte Nichtschwimmerbecken, das sich zumindest etwas geleert hatte. Trotzdem wurden unsere Kinder innerhalb weniger Minuten mehrfach "angefahren" (mit Luftmatratzen), abgeschossen (durch Bälle) oder einfach nur ordentlich durch wild ins Wasser springende Jugendliche nassgespritzt. Das fand der Bademeister aber alles in Ordnung. Da für uns in diesem Bad leider kein Platz war, sind wir dann gegangen, das zurückverlangte Eintrittsgeld haben wir natürlich nicht bekommen. Das nenne ich mal kinder- und familienunfreundlich! (Schade eigentlich, da Familienumkleiden und Duschen relativ ansprechend waren.)
Antwort von Melli am 11.08.2014:
Ich finde das schon verständlich, dass man nicht mit Schwimmflügeln ins Schwimmerbecken darf, deshalb heißt es ja auch SCHWIMMERBECKEN. Dafür dass das Schwimmbad so überfüllt ist, können doch die Bademeister nichts, sie machen ja auch bloß ihren Job, weshalb ich finde, dass man gegen sie nichts sagen sollte, da es dieses Schwimmbad ohne sie nicht geben würde. Ich gehe davon aus, dass es ein sehr heißer Tag war und die Schwimmmeister dadurch sehr gestresst waren, da sie ja auf alles ein Auge haben müssen, dass sie sofort zur Stelle sind wenn etwas passiert. Gehen sie doch mal dorthin bei nicht so extrem heißen Wetter, z.B heute war das Bad fast leer. :)

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