Kl Pr
29.03.2024
Trotz gültiger corona app des hauses verwiesen
Antwort von Kristalltherme Ludwigsfelde am 18.10.2021:
Bitte beachten Sie, dass ein amtliches Ausweisdokument zum Abgleich des Namens mit der Impfapp / dem Impfpass notwendig ist. So steht es auch in der Verordnung des Landes Brandenburg. Wir halten uns an die gesetzlich vorgeschriebenen Einlassbedingungen. Mit freundlichen Grüßen vom Kristall-Team

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