Eva Schmidt
24.04.2024
Verstoß gegen das Raucherschutzgesetz.
Am Rande des Aussenbeckens wurde eine Raucherecke eingerichtet. Das ist ein klarer Verstoß gegen das Raucherschutzgesetz. Falls dagegen nichts unternommen wird, werde ich einer Anzeige erstattet.
Antwort von karin meta am 15.07.2015:
idiot

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