Christian Meyer
26.04.2024
Leider muß ich den Beitrag mit dem unfreundlichen Personal bestätigen. In unserem Fall wurden meine 5-jährige Tochter und ich (43-jähriger Vater) beim Schwimmen von einer Bademeisterin (mit Zigarette) aus dem Wasser gepfiffen. Argument: Das Kind trägt ein Schwimmhilfe und darf damit nicht im Schwimmerbereich baden. Das Kind kann bereits schwimmen, trägt den Schwimm-Gürtel nur zur Sicherheit. Ich bin sorgeberechtigter Vater und direkt daneben. Das alles zählt im Freibad Denkendorf nichts. Wir mußten raus! Wir sind dann gleich ganz gegangen und kommen auch nicht wieder. Mein Tochter hat Angst vor dem Aufsichtspersonal, Danke Denkendorf! Wir bleiben zukünftig wieder in Stuttgart oder gehen ins Fildorado.
Antwort von Gast1 am 06.07.2015:
Regel ist eben Regel......immer siese Jammerei...Unglaublich...Ich denke das Bad kann eine Extrawurst weniger, gut verkraften....und ich finde das Bad eines der Beste im Ländle !
Antwort von Nanna am 20.01.2016:
So ist das halt und Sicherheit geht vor. Wer nicht ohne Schwimmhilfe schwimmen kann muss eben ins Kinderbecken.
Antwort von Greateagle am 16.01.2017:
Wen stört die Schwimmhilfe? Der nimmt nicht mehr Platz weg, als Menschen, die mit Ihren fetten Leibern das Wasser verdrängen. Und ne rauchende Aufsicht geht auch nicht. Eklig
Antwort von Petra, 42 am 16.08.2018:
Nachvollziehbar, dass man sich als erwachsener Mann gegängelt fühlt.
Allerdings sollte auch "ein mündiger und reflektierter Vater" daran denken, dass Bademeister dazu angehalten sind für die Sicherheit aller Badegäste zu sorgen. Wenn ein Kind schwimmen kann, dann sollte es ohne Schwimmhilfe ins Wasser - die Bademeister können schließlich nicht erahnen, welches nun von den "bereiften" Kindern schwimmen kann und welches nicht. Im Falle eines Unfalls werden dann die Aufsichtsführenden juristisch belangt… da sind wir mittlerweile fast bei Verhältnissen wie in den USA angekommen.

Ihre Antwort

Ihr Name:
Ihre Antwort: