Wolfgang Utler
18.04.2024
Das Bad ist bzgl. der Ausstattung o.k..
Allerdings gibt es Null Kulanz, wenn es um eine Kostenerstattung geht, z.B. beim Verfall einer Saunakarte aufgrund einer längeren Krankhett. Da wird nicht einmal ein ärztliches Attest berücksichtigt.

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