M. Leithold
27.04.2024
Kein sicheres Schwimmbad. Die Aufsichten halten sich nicht an ihre eigene Badeordnung.
Laut Badeordnung ist das Springen vom Beckenrand verboten. Ebenso dürfen Kleinkinder mit Schwimmflügeln o.ä. Hilfsmitteln nicht in den Schwimmerbereich.

Dies sind auch sinnvolle Regeln, um die Sicherheit im Bad zu gewährleisten.

Nachdem ich das erste Mal dort war und diese Regeln nicht eingehalten wurden, versicherte mir der Betreiber, dass die Badeordnung selbstverständlich eingehalten werden würde. Bei meinem heutigen Besuch war dies wiederholt nicht der Fall.
Wiederholt wurde mir mitgeteilt, dass die Aufsicht nicht danach schaut und sie keine Notwendigkeit sehe, einzuschreiten. Stattdessen wurde behauptet, dass in anderen Schwimmbädern auch Nichtschwimmer in den Schwimmerbereich dürfen.

Auszug aus der Badeordnung des Schwimmbades: "Im Interesse der anderen Badegäste ist es nicht gestattet, vom Beckenrand ins Wasser zu springen, zu lärmen oder zu toben.
Kleinkinder mit Schwimmflügeln o.ä. Hilfsmitteln dürfen sich lediglich im Nichtschwimmerbereich aufhalten."

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