Paul Küpper
28.03.2024
Ein Besuch im Vital Bad Burscheid am Sonntag 17 Januar 2016

In der Orthopress Ausgabe Januar 2016 auf Seite 71 wird mit diesem Worten geworben.

Belebend, Wohltuend, Entspannend.

Belebend, könnte man auch so zitieren wenn man wie ein Hering in der Dose schwimmen möchte. Die verschiedenen Schwimmbecken waren viel zu voll. Mit 12 Erwachsenen hat man in einem Whirlpool gesessen und gestanden.

Wohltuend, war leider auch nicht möglich da man ständig mit schwachsinnigen Hinweisen der Bademeister konfrontiert wurde. Direkt beim Belegen einer Liege stand der junge Bademeister vor uns und erklärte das man kein Handtuch auf die Liege legen darf zum Reservieren dieser. Wollten wir ja gar nicht. Nur der Kreislauf meiner Frau war nach Betreten des Badebereichs in den Keller gesunken. Darum wollte sie sich kurz vorher hinlegen. Da hatte ich schon die Nase gestrichen voll. Das Ausrichten der Liege in eine andere Himmelsrichtung wurde dann auch mit den Worten, die stehen immer in diese Richtung einschränkt.

Entspannend war das Außenbecken mit Sole dann auch nicht. Beim Schwimmen in den Außenbereich, war mein erster Eindruck, ob ich eingetaucht in eine geschlossene Anstalt wäre. Duschhauben in blau, wie vor 33 Jahren bei der Bundeswehr nach einer Strahlenübung. Eine ältere Dame oder aber auch Mann kam auf mich zu geschwommen und schrien mich an, dass ich ohne Badehaube nicht in den Außenbereich darf. He ich verstand die Welt nicht mehr und fragte, ob ich jetzt eine Zeitreise in die Vergangenheit verpasst hätte. Also zurück und kein Außenbereich.
Da war ich dann auch zu geizig um dem Unternehmen noch 0,50 Cent für eine Badehaube in den Rachen zu schmeißen.

Nun der Vorfall im Schwimmbereich für Erwachsene. Ein Elternteil trug seine Tochter (3-4 Jahre) auf dem Arm mit Schwimmflügel an, sofort war die Wasserschutzmeister vorort und belehrte diesen mit den Worten: „Schwimmflügel nicht erlaubt“.

Ein Hinweis der DLRG zu Unfallprävention:
Im Sinne einer Unfallprävention sollten Kinder ab dem Alter von vier Jahren beginnen, Schwimmen zu lernen, empfiehlt die DLRG, die im Kooperationsverbund BAG als engagiertes Mitglied aktiv ist. Im Schwimmbad, am Strand oder an einem See sollten Kinder, die noch nicht schwimmen können, immer von Erwachsenen beaufsichtigt werden, selbst wenn sie Schwimmflügel tragen. Babysitter, Großeltern und andere Verwandte sollten ebenfalls mit diesen Vorsichtsmaßnahmen vertraut sein, wenn sie mit den Kleinen allein unterwegs sind. „Lieber ein bisschen vorsichtiger sein als nötig“, das ist, so Martina Abel, „eine gute Richtschnur für erwachsenes Verhalten.“
Im Jahr 2009 sind in Deutschland 29 Kinder im Alter bis fünf Jahre ertrunken. Noch immer ist in dieser Altersgruppe Ertrinken die zweithäufigste Ursache bei tödlichen Unfällen.
Tipps für Sicherheit im Wasser
• Sobald Kinder in den Kindergarten kommen, sollten sie die Baderegeln lernen. Sie dienen nicht nur einem rücksichtsvollen Verhalten im Wasser, sondern auch der eigenen Gesundheit und machen Gefahren bewusst.
• Kinder sind noch nicht in der Lage, die gesamte Tragweite ihres Handelns zu überschauen. Sie agieren risikoreicher, ahnungsloser und unbekümmerter und benötigen deswegen eine verantwortungsbewusste Erziehungs- / Aufsichtsperson.
• Beachten Sie bitte die individuellen und aktuellen Voraussetzungen (psycho-physischer Entwicklungs- und Gesundheitszustand) des einzelnen Kindes.
• Seien Sie sich immer bewusst: Wasser übt auf fast alle Kinder eine quasi magische Anziehungskraft aus.
• Machen Sie Kinder möglichst früh mit dem Wasser vertraut: Kinder können schon ab 4 Jahren Schwimmen lernen, sollten aber bereits davor erste Kenntnisse und Fertigkeiten zum sicheren Verhalten am und im Wasser erfahren!
• Versuchen Sie vorausschauend Gefahrenpunkte (z.B. Gefahrenorte) auszumachen.
• Unabhängig davon, ob Kinder mit oder ohne Hilfsmittel ins Wasser gehen: Erziehungspersonen haben immer die Pflicht zur aktiven und konsequenten Aufsicht (trotz Badaufsicht)
• Kinder müssen genau wissen, was erlaubt bzw. verboten ist. Sicherheit ist jedoch nicht alleine durch Gebote und Verbote zu erreichen. Vor allem jüngere Kinder müssen häufiger an die wichtigsten Verhaltensregeln und Sicherheitsmaßnahmen erinnert werden, da einmalige Belehrungen vergessen werden. Deshalb: Regelmäßige und situative Wiederholung von sicherheitsrelevanten Anweisungen.
Was aber jetzt kam, war der Tropfen auf den heißen Stein: Einem Kind wurde der Gebrauch der Taucherbrille untersagt, mit den Worten Taucherbrillen nicht erlaubt, ablegen am Beckenrand oder raus.
Zwei Erwachsene die eine Schwimmbrille trugen, konnten sie aufgesetzt halten. Also war die Größe der Brille ausschlaggebend?
Beim Verlassen des Badebereichs und dann beim Trocknen der Haare der letzte Hammer. Für drei Minuten Haare föhnen wurden dann auch noch 5 Cent verlangt. Wo bekomme ich jetzt 5 Cent Stücke her?
Da man aber nicht aus dem abgesperrten Bereich raus und wieder rein kam

Ihre Antwort

Ihr Name:
Ihre Antwort: